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Informationen

1. Vertraulichkeit

Persönlichkeitsrecht / Persönlichkeitsschutz

Das allgemeine Persönlichkeitsrecht wird geschützt über Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 des Grundgesetzes. Ausprägungen erfolgen insbesondere durch die Rechtsprechung.

Das Gutachten und die Beratungsgespräche werden selbstverständlich vertraulich behandelt und mit strenger Diskretion bedacht. Der Auftraggeber bleibt geheim. Der Auftraggeber verpflichtet sich, das Gutachten ebenfalls vertraulich und nur für seine persönliche Information zu verwenden. Für die eventuellen Folgen einer bewussten oder ungewollten Weiterleitung des Gutachtens an Dritte durch den Auftraggeber ist dieser verantwortlich. Die Graphologin muss dem Auftraggeber in jeder Hinsicht ebenso vertrauen können wie dieser ihr. Die Graphologin verpflichtet sich bei der Ausübung ihrer Tätigkeit, die Standesordnung (Ehrenkodex) für Graphologen zu beachten.

 

Schriftgutachten im privatrechtlichen Bereich sind grundsätzlich nur zulässig nach vorausgegangener Einwilligung des Betroffenen. Bei der Einstellung leitender Angestellter und ausdrücklicher Aufforderung zur Abgabe eines handschriftlichen Lebenslaufes beziehungsweise einer Handschriftprobe wird von einer Einwilligung ausgegangen. Die Begutachtung hat sich in diagnostischen Grenzen zu halten und muss in unmittelbarer Beziehung zur Position und der zu besetzenden Arbeitsstelle stehen. Seri�s arbeitende Schriftpsychologinnen und Schriftpsychologen haben sich bei der Ausübung ihrer beratenden und gutachterlichen Tätigkeit verpflichtet, die Standesordnung (Ehrenkodex) für Graphologen zu beachten und einzuhalten. Der europäische Berufspflichtenkodex für Graphologen umfasst 14 Artikel. Er trat am 1. Januar 1992 in Kraft.

2. Auftragserteilung

Die Auftragserteilung mit der Handschriftprobe schicken Sie bitte per Post an:

Schriftbild Graphologisches Büro
Evelin Winands
Postfach 600847
81208 München

Die optimale Handschriftprobe ist:

Sofern Linkshändigkeit besteht, bitte angeben

3. Steuerliche Abzugsfähigkeit

Das Gutachtenhonorar ist im Rahmen einer betrieblichen Veranlassung steuerlich absetzbar. Wenn Sie ein Gutachten im Rahmen Ihrer Weiter- und Fortbildung oder zu Bewerbungszwecken verwenden, kann die Honorarrechnung m.E. als Werbungskosten (§ 9 ESTG) bei der Lohn- und Einkommensteuererklärung von den Einkünften abgezogen werden, da diese Aufwendungen zur Erhaltung ihrer Einnahmen dienen. Durch die Steuerersparnis verringert sich das Honorar je nach Ihrer Steuerklasse um 30 - 50 % . Nutzen Sie diesen Vorteil.

4. Die Honorare

Mein Honorar für schriftliche Begutachtungen, sowie für das beratende persönliche Gespräch für Privat- und Geschäftskunden ist individuell je nach Zeit und Aufwand.

Bitte sprechen Sie mit mir und richten Sie Ihre Anfrage telefonisch unter +49(0)898344376 oder gerne per email: evelin.winands@t-online.de an mich.

5. Mitgliedschaften 

Österreichische Gesellschaft für Schriftpsychologie und Schriftexpertise (ÖGS) Wien

Berufsverband geprüfter Graphologen/Psychologen e.V. (BGGP), München

Förderkreis Graphologiefreunde, München

Verein für Dynamische Graphologie in der Psychodiagnostik e.V. (VDGP), München

6. Ausbildung

Bitte nehmen Sie mit mir Kontakt auf, wenn Sie an einer Ausbildung oder an einem Unterricht in Graphologie interessiert sind.

Als Zusatzausbildung für angehende oder ausgebildete Psychologen ist die Graphologie oder Schriftpsychologie eine wichtige und geschätzte Wissenschaft

  • für Berufs- und Laufbahnberater
  • für Psychologen in der Diagnostik, Ausbildung, Organisationspsychologie
  • oder wenn Sie im Bereich der Human Resources

tätig sind, ist die Aus- und Weiterbildung sehr wertvoll.

In privater oder beruflicher Hinsicht, wenn Sie sich selbst besser kennen lernen möchten, mehr Verständnis und Sensibilität für Menschen und Situationen suchen, können Sie bei mir Hilfe und Anregungen finden.

Sie können gerne sprechen mit mir nach vorheriger telefonischer Terminabsprache: 089 83 44 376 oder schreiben Sie mir: evelin.winands@t-online.de